Winterreifen – Alles, was ihr wissen müsst			

Di., 19.11.2024 , 10:15 Uhr

Wer noch keine Winterreifen auf dem Auto hat, sollte sich beeilen, denn viele Werkstätten sind bereits ausgebucht.

In Deutschland gibt es zwar keine generelle Winterreifenpflicht, jedoch eine situative. Ihr seid also verpflichtet, Winterreifen zu fahren, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Die bekannte Faustregel „von Oktober bis Ostern“ (O bis O) ist zwar ein guter Anhaltspunkt, rechtlich jedoch nicht bindend.

 

 

Wann gilt die Winterreifenpflicht als erfüllt?

Damit ihr sicher unterwegs seid, müssen Winterreifen auf allen vier Rädern montiert sein. Achtet darauf, dass eure Reifen das Alpine-Symbol tragen. Diese Symbole – ein Bergpiktogramm oder eine Schneeflocke – zeigen, dass die Reifen den aktuellen Winterreifenstandards entsprechen. Ältere Reifen mit der M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) reichen nicht mehr aus.

 

Wie tief sollte das Reifenprofil sein?

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe für alle Reifen, also auch Winterreifen, beträgt 1,6 Millimeter. Der ADAC rät jedoch, mindestens vier Millimeter einzuhalten, um auf Schnee und Eis ausreichend Grip zu haben.

 

Ganzjahresreifen – eine Alternative?

Ganzjahresreifen können eine Lösung sein, aber nur, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Ohne dieses Symbol gelten sie rechtlich als Sommerreifen und sind im Winter nicht erlaubt.

 

Welche Strafen drohen ohne Winterreifen?

Wenn ihr bei winterlichem Wetter ohne Winterreifen fahrt, riskiert ihr hohe Bußgelder. Für den Fahrer werden mindestens 60 Euro fällig, behindert ihr den Verkehr, kostet es euch sogar 80 Euro – dazu gibt es jeweils einen Punkt. Auch der Fahrzeughalter bleibt nicht verschont: Ihm drohen 75 Euro Bußgeld und ebenfalls ein Punkt.

 

Unfall mit Sommerreifen – was passiert?

Wenn ihr bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen unterwegs seid und einen Unfall verursacht, kann das teuer werden. Eure Kaskoversicherung darf wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen kürzen. Selbst bei einem Unfall, den ihr nicht verschuldet habt, könnte euch die gegnerische Versicherung ein Mitverschulden anlasten.

 

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