Wir alle kennen es: Der Nachbar bohrt Sonntagfrüh, die Musik von oben wird zur Dauerbeschallung oder die Party im Hinterhof eskaliert. Doch ab wann ist es wirklich zu laut? Und was darf man in Bayern und was nicht? Hier findest du alle Infos rund ums Thema Lärmbelästigung durch Nachbarn, sowie Tipps, wie du bei Problemen am besten vorgehst.
In Bayern gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung zu Ruhezeiten. Dennoch gelten üblicherweise folgende Zeiten als ortsüblich und angemessen – insbesondere in Wohngebieten:
In vielen Hausordnungen oder Mietverträgen sind diese Zeiten ausdrücklich geregelt. In Gemeinden können zusätzlich Satzungen bestehen, die z. B. eine Mittagsruhe vorschreiben.
Die Faustregel: Was den Durchschnittsmenschen in Ruhe und Erholung beeinträchtigt, gilt als Lärm. Das können sein:
Gerichte werten subjektiv, aber auch anhand objektiver Richtwerte. In Wohngebieten gelten beispielsweise nachts max. 35 dB(A) als zulässig – das entspricht etwa Flüstern. Tagsüber liegt die Grenze bei 50 dB(A).
Wenn du dich regelmäßig gestört fühlst, geh so vor:
Das Gespräch suchen
Oft hilft ein freundlicher Hinweis mehr als eine Anzeige. Vielleicht war dem Nachbarn gar nicht bewusst, wie laut es ist.
Lärmprotokoll führen
Dokumentiere Datum, Uhrzeit, Art und Dauer des Lärms. Das ist hilfreich, wenn weitere Schritte nötig sind.
Vermieter oder Hausverwaltung einschalten
Gerade bei Mietwohnungen ist der Vermieter dein Ansprechpartner. Mit einem Lärmprotokoll kann er besser reagieren.
Ordnungsamt oder Polizei kontaktieren
Bei regelmäßiger oder nächtlicher Ruhestörung kann das Ordnungsamt oder im Ernstfall die Polizei helfen. Es drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro – je nach Kommune und Intensität.
In Bayern gilt: Lärm ist nicht automatisch verboten. Aber dauerhaft zu laut darf es auch nicht werden. Mit etwas Rücksicht und Kommunikation lassen sich die meisten Konflikte vermeiden. Und wenn doch nicht: Du hast Rechte – und Möglichkeiten.