Ob Obst mit Druckstellen, Joghurt mit komischem Geruch oder ein Produkt, das einfach nicht schmeckt – viele stellen sich die Frage: Wann darf ich Lebensmittel eigentlich reklamieren? Und wann habe ich ein Recht auf Ersatz oder mein Geld zurück?
Grundsätzlich gilt: Auch bei Lebensmitteln haben Kundinnen und Kunden ein Recht auf einwandfreie Ware. Wenn ein Produkt verdorben, beschädigt oder verunreinigt ist, obwohl es korrekt gelagert wurde, darf es reklamiert werden – auch nach dem Kauf.
Beispiele:
In diesen Fällen hast du Anspruch auf Ersatz oder alternativ dein Geld zurück. Wichtig: Den Kassenzettel solltest du möglichst vorlegen – rechtlich notwendig ist er aber nicht zwingend.
Ein häufiger Irrtum: Der persönliche Geschmack ist kein Reklamationsgrund. Wenn dir ein Produkt einfach nicht zusagt oder du dich im Geschmack geirrt hast, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Rückgabe oder Ersatz. Viele Supermärkte zeigen sich aber kulant – nachfragen lohnt sich.
Ein Kassenbon ist zwar hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Du kannst deinen Kauf auch auf andere Weise nachweisen: EC-Kartenbeleg, Kundenkarte oder Zeuginnen und Zeugen können als Nachweis genügen. Viele Händler bestehen dennoch auf den Bon – besonders bei niedrigpreisigen Artikeln.
Wir haben zu dem Thema mit Daniela Krel von der Verbraucherzentrale gesprochen:
Auch reduzierte Ware darf reklamiert werden – sofern der Mangel beim Kauf nicht bekannt war. Ist ein Produkt jedoch „wegen kurzem Haltbarkeitsdatum“ oder „leichter Beschädigung“ im Preis reduziert worden, kannst du diesen konkreten Mangel später nicht beanstanden.