Die Inhaber einer Bäckerei in der Stuttgarter Straße in Oberhausen wollten sich gerichtlich gegen die Erweiterungspläne des gegenüberliegenden Sexshops wehren – damit sind sie jetzt aber gescheitert. Das Verwaltungsgericht hat die Klage gegen die Stadt Augsburg abgewiesen. Die hatte genehmigt, dass sich der Sexshop um eine Bar und Videokabinen vergrößert. Der Lageplan zeigt aber auch Räume mit Betten. Bordellartige Betriebe sind in der Stuttgarter Straße nicht erlaubt. Aus Sicht des Verwaltungsgerichts war die Genehmigung der Stadt aber rechtlich in Ordnung.