Der Untreue-Prozess gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Gemeinde Türkheim geht wohl in eine weitere Runde. Dem 60-jährigen wird vorgeworfen, gemeindeeigene Fahrzeuge für Privatzwecke genutzt zu haben. Gegen einen Strafbefehl über 18.000 Euro hatte er Einspruch eingelegt. Bei der darauf folgenden Verhandlung vor dem Memminger Amtsgericht wurde das Strafmaß auf 8.000 Euro reduziert. Nach einem Bericht der Mindelheimer Zeitung hat sowohl der Angeklagte wie auch die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt. Wenn diese aufrechterhalten wird, muss am Landgericht neu verhandelt werden.