Ganze 56 Mal hat ein Mann im Raum Kaufbeuren die Polizei auf Trab gehalten – und das innerhalb von gerade mal fünf Monaten. Auf gerichtliche Anordnung kam er deshalb für einen Monat in Sicherheitsgewahrsam. Dagegen hat der Mann vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht Beschwerde eingelegt – allerdings ohne Erfolg. Wie ein Justizsprecher mitgeteilt hat, war der Sicherheitsgewahrsam gerechtfertigt. Von Sachbeschädigung über Hausfriedensbruch bis hin zu Bedrohung hat der Mann immer wieder die Polizei auf den Plan gerufen. Und egal womit die Polizei künftige Straftaten verhindern wollte – nichts hatte geholfen. Laut Gericht lag bei dem Mann eine Wiederholungsgefahr auf der Hand.