In Thannhausen hat ein Mann wohl seine Ehefrau erwürgt – ab heute muss er sich vor dem Memminger Landgericht dafür verantworten. Laut Anklage soll der 55-Jährige in einem Eifersuchtswahn die Frau erwürgt haben. Der Angeklagte soll aber zur Tatzeit psychisch erheblich beeinträchtigt gewesen sein. Bei verminderter Schuldfähigkeit könnte das Gericht auf eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren kommen – statt lebenslänglich. Bis Anfang Dezember sind mehrere Fortsetzungstermine geplant.