Frauen dürfen künftig beim Memminger Fischertag ebenfalls in den Stadtbach jucken.
Das Landgericht wies die Berufung des Fischertagsvereins zurück und bestätigte damit das Urteil aus der 1. Instanz zugunsten der Klägerin Christiane Renz:
Der Vorsitzende des Fischertagsvereins Michael Ruppert sagte am RT1-Mikrofon, dass man sich natürlich eine andere Entscheidung erhofft habe, aber:
Das Landgericht hat aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Ob dieser Weg beschritten wird, soll morgen Abend die Delegiertenversammlung des Vereins entscheiden.