Wegen gefährlicher Körperverletzung muss ein 72-jähriger Rentner aus Krumbach nun eine Geldstrafe von 3.600 Euro zahlen. Der Mann hatte letztes Jahr im September zwei jeweils einen Meter lange Nägel aus Baustahl in einen Weg eingeraben. Die Spitzen dieser Nägel ragten zwei Zentimeter aus dem Boden heraus. Als eine Passantin abends drauftrat, erlitt sie eine blutende Schnittwunde an ihrer Fußsohle. Ursprünglich hatte der Senior gegen den Strafbefehl Einspruch erhoben – diesen aber dann doch zurückgezogen.