Im sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess von Ingolstadt sind die Abschlussreden nochmal verschoben worden. Dafür hat die Verteidigung neue Anträge gestellt. Dazu soll erneut über die Schuldunfähigkeit der Angeklagten diskutiert werden. Dagegen wurde aber abgelehnt zu prüfen, ob möglicherweise ein Zeuge aus Eifersucht die junge Frau ermordet hat. Die Hinweisgeberin leidet wohl unter einer psychischen Erkrankung. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass die zwei Angeklagten eine Frau umgebracht haben, um den Tod der Angeklagten vorzutäuschen.