Die Staatsanwaltschaft fordert im Goldschatzraub-Prozess von Manching Freiheitsstrafen von bis zu 12 Jahren für die Angeklagten. Ihnen wird schwerer Bandendiebstahl und Sachbeschädigung in mehreren Fällen vorgeworfen. Zugunsten der mutmaßlichen Bande spricht laut Staatsanwaltschaft, dass es kaum Vorstrafen gibt und sich die Männer nach der Festnahme kooperativ gezeigt hatten. Der Fall hatte vor rund zweieinhalb Jahren deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt: Innerhalb weniger Minuten war in das Römer-Keltenmuseum eingebrochen worden – der zweitausend Jahre alte Goldschatz ist seitdem immer noch größtenteils spurlos verschwunden. Das Urteil soll noch Ende des Monats fallen.