Der Betreiber einer Corona-Teststelle hatte in Gersthofen vor rund drei Jahren den Betrieb monatelang eingestellt, aber trotzdem Tests abgerechnet – als die behörden die Unterlagen sehen wollten, behauptete er, die seien gestohlen worden. Jetzt hat das Augsburger Amtsgericht ihn zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der 33-Jährige hatte schon am ersten Prozesstag teils gestanden. Das Gericht geht davon aus, dass durch die gefälschten Abrechnungen ein Schaden von über 220.000 Euro entstanden ist. Zurückzahlen muss er das nicht, weil nicht konkret nachgewiesen werden konnte, wann die Teststelle zu war und trotzdem Tests abgerechnet wurden.