Flirten am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt – und was nicht?			

Di., 27.05.2025 , 06:05 Uhr

Zwischen Job, Kaffee und Knistern – was im Büroalltag gilt

Ob an der Kaffeemaschine, beim After-Work-Drink oder im Zoom-Meeting: Flirten am Arbeitsplatz gehört für viele Menschen zum Berufsalltag dazu. Laut einer Umfrage haben 45 % der Deutschen schon einmal im Job geflirtet.

Doch was ist eigentlich erlaubt? Wo liegt die Grenze zur sexuellen Belästigung? Und wie sieht es mit Flirts zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden aus?

In diesem Artikel erfährst du, was in Deutschland arbeitsrechtlich gilt, welche Risiken es gibt – und wie du respektvoll mit dem Thema umgehst.

Ist Flirten im Job erlaubt?

Grundsätzlich: Ja.
Das deutsche Arbeitsrecht verbietet Flirten am Arbeitsplatz nicht. Solange beide Seiten einverstanden sind und sich dabei wohlfühlen, spricht nichts gegen ein nettes Gespräch oder einen subtilen Flirt im Berufsalltag.

Aber: Der Grat zwischen sympathischem Interesse und übergriffigem Verhalten ist schmal. Spätestens wenn eine Seite das Verhalten als unangenehm empfindet, kann es zu einem arbeitsrechtlichen Problem werden.

Wann wird Flirten zur Belästigung?

Die Grenze ist klar definiert: Sexuelle Belästigung beginnt dort, wo das Verhalten unerwünscht ist.

Laut § 3 Abs. 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zählen dazu unter anderem:

Wichtig: Auch vermeintlich harmlose Kommentare können belästigend wirken, wenn sie nicht auf Gegenseitigkeit beruhen.

Flirts in Hierarchien: Chef/in & Mitarbeiter/in

Besonders heikel wird es, wenn eine berufliche Abhängigkeit besteht – etwa zwischen Führungskraft und Mitarbeitendem. Hier kann schnell der Eindruck entstehen, dass private Interessen dienstliche Entscheidungen beeinflussen.

In vielen Unternehmen gelten deshalb interne Richtlinien oder Verhaltenskodexe, die solche Beziehungen regeln. In manchen Fällen ist sogar eine Meldung an HR erforderlich.

Tipp: Wenn sich eine Beziehung entwickelt, ist Transparenz entscheidend – aber auch Diskretion.

HR-Tipp: Wie Unternehmen mit dem Thema umgehen können

Für Unternehmen ist es sinnvoll, klare Regeln und Ansprechpartner zu benennen – z. B. durch:

Betriebsrat oder HR-Abteilung können auch bei Unsicherheiten helfen, etwa wenn sich Mitarbeitende über ein unangenehmes Verhalten beschweren möchten.

Fazit: Flirten mit Gefühl – und Respekt

Flirten am Arbeitsplatz ist nicht verboten, aber es braucht Feingefühl, Achtsamkeit und Einvernehmen. Wer auf Grenzen achtet, klar kommuniziert und die berufliche Situation reflektiert, kann auch im Arbeitsumfeld positive zwischenmenschliche Beziehungen aufbauen – ohne das Arbeitsklima zu gefährden.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist Flirten bei der Arbeit ein Kündigungsgrund?

Nur wenn das Verhalten unangemessen oder belästigend ist. In extremen Fällen (z. B. nach Abmahnung) kann eine Kündigung rechtlich möglich sein.

Darf ich Kolleg*innen privat anschreiben?

Ja – solange es respektvoll und nicht aufdringlich ist. Wiederholte Nachrichten trotz Ablehnung gelten als grenzüberschreitend.

Was tun bei unangenehmen Flirtversuchen?

Klare Kommunikation („Ich möchte das nicht.“)
Gespräch mit Vertrauensperson, HR oder Betriebsrat suchen
Dokumentation des Vorfalls bei Bedarf

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