Im Streit um die mögliche Flüchtlingsunterkunft in Lauingen gibt es weiter keine Entscheidung. Die Stadt lehnt den Bau in der Dillinger Straße ab – das Landratsamt hat ihn genehmigt. Dagegen hat Lauingen geklagt. Das Augsburger Verwaltungsgericht hat jetzt in einer Verhandlung aber kein Urteil gefällt, sondern der Stadt einen Vergleich nahegelegt. So könnte die Unterkunft statt für die geplanten acht Jahre für maximal sechs Jahre an der Stelle entstehen. In der Stadt gibt es aber noch die Hoffnung, die Unterkunft ganz zu vermeiden. Der Stadtrat will sich Ende September erneut mit dem Thema befassen.