Eine Frau wurde jetzt vom Augsburger Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie während der Corona-Pandemie Außenministerin Annalena Baerbock als „dringend gesuchte Impfterroristin“ bezeichnet hatte. Sie ist gestern nicht zu ihrem Berufungstermin gekommen, damit ist das Urteil rechtskräftig. Die Geldstrafe beträgt 120 Tagessätze, somit gilt sie jetzt als vorbestraft. Außerdem nannte sie Baerbock einen „extremistisch naiven Kobold“. Das Gericht hatte das als üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens gewertet.