1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln abschließend und ausschließlich die Rechtsbeziehungen zwischen der HITRADIO RT1 Augsburg GmbH (nachfolgend: RT1) und den Besuchern des HITRADIO RT1 Comedy Club (nachfolgend: Kunde/Besucher). Mit der Aufnahme auf die Gästeliste, welches den Erwerb der Eintrittskarte darstellt (nachfolgend: Ticket) gelten diese AGB für den HITRADIO RT1 Comedy Club (nachfolgend: Veranstaltung) als vereinbart.
2. Vertragsabschluss, Verfügbarkeit von Tickets
2.1 Das verbindliche Angebot für einen Vertragsabschluss zum Erwerb von Tickets in der gewünschten Anzahl geht vom Kunden aus. Der Kunde sowie die benannten Begleiter:Innen müssen zum Zeitpunkt der Veranstaltung das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben.
2.2 Ein Vertrag unter Einschluss dieser AGB zwischen Kunde und RT1 kommt wie folgt zustande: Der Kunde gibt in der Online-Bestellmaske die jeweils für die Bestellung erforderlichen Daten über sich und seine Begleiter:Innen an. Die Annahme dieses Angebots des Kunden von RT1 erfolgt ausschließlich durch Bestätigung der Aufnahme auf die Gästeliste per Email. Dabei bleibt die Entscheidung über die Platzierung RT1 vorbehalten.
2.3 RT1 behält sich die Ablehnung des Angebots des Kunden vor, insbesondere für den Fall der Nichtverfügbarkeit der bestellten Ticketanzahl, ferner für den Fall von Auslandsbestellungen. In diesem Fall wird dem Kunden die Nichtannahme unverzüglich in Schriftform, Textform (Fax, Email) oder telefonisch mitgeteilt.
2.4 RT1 bietet keine Tickets zum Erwerb durch Minderjährige an. Die Bestellmenge ist begrenzt auf maximal 4 Tickets.
3. Covid-19-Pandemie, Infektionsschutz, Verhaltensregeln
3.1 Sollten aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund behördlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen, bestimmte Nachweise und/oder Erklärungen für den Zutritt zur Veranstaltung verlangt werden (z.B. Erklärungen zum Gesundheitszustand, Aufenthalt in Risikogebieten, Nachweise einer Impfung / Genesung / Testung), ist RT1 im datenschutzrechtlich zulässigen Rahmen berechtigt, sich diese Nachweise und/oder Erklärungen im Sinne einer Zutrittsvoraussetzung spätestens unmittelbar vor Zutritt erklären und/oder vorlegen zu lassen. Der Zutritt zur Veranstaltung kann verweigert werden, wenn der Besucher sich weigert, die behördlich vorgegebenen Schutz- und Hygienemaßnahmen zu beachten und die bestimmten Nachweise und/oder Erklärungen vorzulegen. Des Weiteren behält RT1 sich vor, Besucher bei Missachtung der geltenden Hygiene- und Infektionsschutzregeln von der Veranstaltung zu verweisen.
3.2 Auch in dem Fall, dass der Kunde mehrere Tickets für sich und Begleitpersonen erwirbt, kommt der Vertrag ausschließlich mit dem Kunden zustande. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass den Begleitpersonen ebenso diese AGB zur Verfügung gestellt werden. RT1 wird den Vertrag mit dem Kunden dadurch erfüllen, dass er den Begleitpersonen bei Vorlage ihrer Ausweisdokumente und Abgleich der Gästeliste ebenfalls den Zutritt gewährt, sofern sich die Begleitpersonen gegenüber RT1 verpflichten, ebenso wie der Kunde an diese AGB gebunden zu sein und es sich bei den Begleitpersonen um Verbraucher handelt.
3.3 Der Zutritt zur Veranstaltung und der Aufenthalt im und am Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Gefahr, insbesondere in Bezug auf eine mögliche Infektion mit Covid-19 oder vergleichbaren Infektionen. Gehört ein Besucher laut den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (fortan „RKI“) einer Risikogruppe an, wird empfohlen die Veranstaltung nicht zu besuchen. Den Besuchern wird die Installierung und Aktivierung der Corona-Warn-App des RKI empfohlen. Für den Fall einer Infektion können damit mögliche Kontaktpersonen ermittelt und benachrichtigt werden. Eine Verpflichtung zur Nutzung dieser App besteht jedoch nicht.
4. Kosten
Der Zugang zur Veranstaltung ist kostenfrei.
5. Zugang
Der Besucher sowie seinen Begleiter:Innen wird nur und ausschließlich Zugang zur Veranstaltung gewährt, wenn diese sich bei Einlass mit einem offiziellen Ausweisdokument ausweisen können.
6. Garderobe
6.1 Garderobengegenstände (insbesondere Mäntel, Schirme, große Taschen, vergleichbar sperrige Gegenstände) sind beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben. Es erfolgt jedoch keine Aufbewahrung von Bargeld, Wertgegenständen, Schmuck und dergleichen.
6.2 Die Garderobe wird von Howdy GmbH, Mühlstraße 18a, 86199 Augsburg organisiert und betrieben.
6.3 Der Verlust oder die Beschädigung von beim Garderobenpersonal abgegebenen Gegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist.
7. Fundsachen
Gegenstände aller Art, die in den Veranstaltungsräumen gefunden werden, sind beim Garderobenpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Garderobenpersonal anzuzeigen. Die weitere Behandlung der Fundsache richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB.
8. Hausrecht
8.1 RT1 übt in den Veranstaltungsräumen das Hausrecht aus. RT1 und deren Erfüllungsgehilfen sind daher berechtigt, Hausverweise und -verbote auszusprechen und/oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucher von der Veranstaltung verwiesen werden, wenn sie dieses stören, andere Besucher belästigen und/oder in sonstiger und erheblicher Weise und/oder wiederholt gegen die AGB verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen wird.
8.2 Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Veranstaltungsräume und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.
8.3 Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen gestattet.
9. Haftung
9.1 RT1 haftet für Schäden, die ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen a) zu vertreten haben und auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen; oder b) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Im Übrigen haften RT1 , ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Diese Haftung ist beschränkt auf vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
9.2 Im Fall des Verlusts und/oder der Beschädigung von in der Garderobe aufbewahrten Gegenständen ist die Haftung von RT1 , ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Etwaige Ansprüche sind an die unter Ziff. 5.2 genannte Betreibergesellschaft zu richten.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung werden in einem gesonderten Dokument zur Verfügung gestellt und können unter folgendem Link abgerufen werden: Link
11. Schlussbestimmungen
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die AGB und der jeweilige Vertrag im Übrigen wirksam.
11.2 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht.
11.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 02/2023